Gesellschafts- und Handelsrecht

Gesellschafts- und Handelsrecht

Allgemeine Beratung über die Niederlassung von in- und ausländischen Firmen auf den Kanarischen Inseln, die Gründung von neuen Handelsgesellschaften, Gesellschaftstätigkeiten jeglicher Art, die Einstellung von Ortskräften und von ausländischem Personal.

Unser Arbeitsbereich umfasst:

  • Eröffnung von Unternehmen und Geschäften
  • Gründung von spanischen Gesellschaften, Zweigniederlassungen oder Filialen ausländischer Firmen in Spanien
  • Beratung bei der Ausführung und beim Abschluss von Gesellschaftsverträgen jeglicher Art, wie Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Kauf und Verkauf von Aktien oder Gesellschaftsanteilen, Änderungen der leitenden Organe usw.
  • Fusionen und Übernahmen