Immobilienrecht
Die Abteilung für Immobilienrecht
unterstützt unsere Kunden seit fünfzehn
Jahren bei ihren Investitionen auf den Kanarischen
Inseln, sowohl bei Investitionen von Häusern,
Grundstücken oder Geschäftslokalen als
auch von Hotelanlagen und anderen gewerblichen
Anlagen.
Wir kennen insbesondere die Immobilienmärkte
von Playa Blanca (wo wir seit 1990 ein Büro
haben), Costa Teguise (deren Eigentümergemeinschaft
seit 1989 von unseren Anwälten betreut wird)
und Puerto del Carmen.
Auf diesem Gebiet leisten wir einen integralen
Service, damit unsere Kunden die Gewissheit haben
können, dass ihre Investition auf den Kanarischen
Inseln über den gesamten Prozess rechtlich
gedeckt ist.
Unsere Beratung bezieht sich
auf:
- An- und Verkauf aller Immobilienarten
- Übertragung von Geschäftslokalen, Gewerbelokalen
und Geschäftsfonds
- Vermietung von Wohnungen und Geschäftslokalen
- Verträge zur touristischen Erschließung
von Villen, Appartements oder Hotelkomplexen und
Verträge zur Immobilieninstandhaltung
- Bauverträge
- Gründung und Beratung von Eigentümergemeinschaften
- Verhandlungen und Vertragsschließung für
die Erschließung und den Bau von Wohn- und
-ourismuskomplexen
- Hypotheken, Dienstbarkeiten und Besitzerklärungen.
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