Gesellschafts-
und Handelsrecht
Allgemeine
Beratung über die Niederlassung von in- und
ausländischen Firmen auf den Kanarischen
Inseln, die Gründung von neuen Handelsgesellschaften,
Gesellschaftstätigkeiten jeglicher Art, die
Einstellung von Ortskräften und von ausländischem
Personal.
Unser Arbeitsbereich umfasst:
- Eröffnung von Unternehmen und Geschäften
- Gründung von spanischen Gesellschaften, Zweigniederlassungen
oder Filialen ausländischer Firmen in Spanien
- Beratung bei der Ausführung und beim Abschluss
von Gesellschaftsverträgen jeglicher Art, wie
Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Kauf
und Verkauf von Aktien oder Gesellschaftsanteilen,
Änderungen der leitenden Organe usw.
- Fusionen und Übernahmen |