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  Gesellschafts- und Handelsrecht

Allgemeine Beratung über die Niederlassung von in- und ausländischen Firmen auf den Kanarischen Inseln, die Gründung von neuen Handelsgesellschaften, Gesellschaftstätigkeiten jeglicher Art, die Einstellung von Ortskräften und von ausländischem Personal.

Unser Arbeitsbereich umfasst:

- Eröffnung von Unternehmen und Geschäften
- Gründung von spanischen Gesellschaften, Zweigniederlassungen oder Filialen ausländischer Firmen in Spanien
- Beratung bei der Ausführung und beim Abschluss von Gesellschaftsverträgen jeglicher Art, wie Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Kauf und Verkauf von Aktien oder Gesellschaftsanteilen, Änderungen der leitenden Organe usw.
- Fusionen und Übernahmen

  Personenschäden

Seit ihrem Beginn hat sich unsere Kanzlei auf Schadenersatz-Forderungen spezialisiert, sowohl aufgrund von Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen als auch aus anderen Gründen. Wir verfügen über äußerst erfahrene Rechtsanwälte bei Schadenersatz-Forderungen mit in- und ausländischen Komponenten.
 
 
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