Immobilienrecht

Immobilienrecht

Die Abteilung für Immobilienrecht unterstützt unsere Kunden seit fünfzehn Jahren bei ihren Investitionen auf den Kanarischen Inseln, sowohl bei Investitionen von Häusern, Grundstücken oder Geschäftslokalen als auch von Hotelanlagen und anderen gewerblichen Anlagen.

Wir kennen insbesondere die Immobilienmärkte von Playa Blanca (wo wir seit 1990 ein Büro haben), Costa Teguise (deren Eigentümergemeinschaft seit 1989 von unseren Anwälten betreut wird) und Puerto del Carmen.

Auf diesem Gebiet leisten wir einen integralen Service, damit unsere Kunden die Gewissheit haben können, dass ihre Investition auf den Kanarischen Inseln über den gesamten Prozess rechtlich gedeckt ist.

Unsere Beratung bezieht sich auf:

  • An- und Verkauf aller Immobilienarten
  • Übertragung von Geschäftslokalen, Gewerbelokalen und Geschäftsfonds
  • Vermietung von Wohnungen und Geschäftslokalen
  • Verträge zur touristischen Erschließung von Villen, Appartements oder Hotelkomplexen und Verträge zur Immobilieninstandhaltung
  • Bauverträge
  • Gründung und Beratung von Eigentümergemeinschaften
  • Verhandlungen und Vertragsschließung für die Erschließung und den Bau von Wohn- und -ourismuskomplexen
  • Hypotheken, Dienstbarkeiten und Besitzerklärungen.